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Liebe Leser, 

im April grüßen wir Sie mit einer Magnolie, wie sie derzeit überall blühen, und trotz der niedrigen Temperaturen Boten des Frühlings sind. Wir wünschen Ihnen aus Leipzig ein frohes Osterfest und dass Sie trotz der Meldungen aus den Krisengebieten, die auch den Energiemarkt in Atem halten, ruhige und erholsame Feiertage erleben. 

Neben der allgemeinen Entwicklung auf dem Energiemarkt, berichten wir über die Notwendigkeit für Anlagenbetreiber und Endverbraucher, die TAM-Meldungen einzureichen sowie die Fortschritte beim geplanten Industriestrompreis.

Senden Sie uns gern Ihr Feedback oder Ihre Fragen zu. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Freundliche Grüße aus Leipzig

Ihre Kilowatthandel AG

Strompreisentwicklung:

Terminmarktkontrakte bis Ende 2027 sind im März deutlich gestiegen, das Jahr 2027 kratzte an der Marke von 100 €/MWh. Längerfristige Kontrakte zeigten sich weniger beeindruckt und auch der Spotmarkt schloss auf einem jahreszeitlich üblichen Niveau von knapp 10 ct/kWh und somit unterhalb des Januar-Wertes.

Die Märkte reagieren weiterhin sensibel, wobei fraglich ist, welche Negativszenarien bereits spekulativ eingepreist sind. So zeigte sich gestern auch beim Strom eine deutliche Entspannung.

Terminmarkt Strom:
Spotmarkt Strom:
Gaspreisentwicklung

Kriegsbedingt schossen insbesondere die Notierungen für Terminkontrakte bis Ende 2027 in die Höhe und erreichten am 18.03. in der Spitze für das 2. Quartal 2026 einen Höchstwert von 62,5 €/MWh. Jede neue Bewertung der Situation im Irankrieg führte zu extremen Ausschlägen. Das dies auch in der entgegengesetzten Richtung funktioniert, zeigte der gestrige Dienstag: nach der Ankündigung Trumps, dass die Öffnung der Straße von Hormus nicht länger als Bedingung für ein Kriegsende gesehen wird, fielen die Notierungen für das Kalenderjahr 2027 um über 7 Prozent.

Auch der Spotmarkt stieg deutlich auf knapp 5,3 ct/kWh. Bei rückblickender Betrachtung relativiert sich dieser Wert, da wir beispielswiese im Februar 2025 ähnlich hohe Notierungen hatten.

Terminmarkt Gas:
Spotmarkt Gas:

Verpflichtung zur TAM-Meldung

Die TAM-Meldungen nach § 71 Abs. 6 EEG (Erneuerbare Energiengesetz) und § 56 Abs. 1 EnFG (Energiefinanzierungsgesetz) müssen für 2025 bis zum 31.07.2026 an das TAM-Meldeportal erfolgen.

Verpflichtet sind dazu Anlagenbetreiber, die im vergangenen Jahr Förderzahlungen nach dem EEG von über 100.000,00 Euro erhalten haben für EEG-Anlagen, die nach dem 31.07.2014 in Betrieb gegangen sind.

Außerdem sind Letztverbraucher verpflichtet, Umlagenentlastungen nach dem EnFG zu melden, wenn die ersparten Umlagenzahlungen im Jahr 2025 mindestens 100.000,00 Euro betragen haben. 

Gerne prüfen wir für Sie, ob Sie zur Abgabe der TAM-Meldung verpflichtet sind und unterstützen Sie dabei. Kommen Sie einfach auf uns zu!

Industriestrompreis

Bis Anfang Juni soll über den geplanten Industriestrompreis entschieden werden. Das kündigte die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche vor einer Woche an. Die Gespräche der Ministerien seien abgeschlossen und die Verhandlungen mit dem Finanzministerium in der Endphase.

Rückwirkend zum 1. Januar 2026 soll die Zahl der anspruchsberechtigten Sektoren ausgeweitet werden und Firmen aus der Chemie-, Metall- und Halbleiterbranche von der Strompreiskompensation profitieren. Der Strompreis soll dann etwa fünf Cent pro Kilowattstunde betragen. Die auf drei Jahre begrenzte Staatshilfe muss noch von der EU-Kommission genehmigt werden. Im Gegenzug müssen die Firmen in Klimaschutz investieren.

Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden!

Für Fragen, Informationen und Anregungen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung:
Herzliche Grüße aus Leipzig!
Ihr Kilowatthandel-Team
Die Kilowatthandel AG ist seit 1998 Ihr kompetenter, unabhängiger Energiedienstleister. Wir unterstützen unsere Kunden und Mandanten in allen Bereichen des liberalisierten Energiemarktes – vom Einkauf, über die Optimierung von Abgaben und Umlagen bis hin zur Energieeffizienz.  
Wir haben für Sie alle Marktsegmente, Kundengruppen und Vertriebswege erschlossen.  Hierdurch bieten wir Ihnen ein zielorientiertes und schnelles Verhandlungsergebnis.
  • Kontrolle der Voraussetzungen der Strom- bzw. Energiesteuererstattung
  • Prüfung individueller Netzengelte
  • Optimierung KWKG-/Offshore-/§19-Umlage
  • Implementierung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen
  • Kaufmännische Begleitung des Baus von PV-Anlagen und BHKWs für den Eigenverbrauch
  • Ausschreibung des Messstellenbetriebs
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Kilowatthandel AG
Markt 17
04109 Leipzig
Deutschland
info@kilowatthandel.com