Strompreisentlastungen ab 2026 Eine breite Stromsteuerentlastung für alle, wie sie ursprünglich im Koalitionsvertrag vorgesehen war, ist erstmal nicht angedacht. Damit sollte eine Anpassung an den europäischen Mindeststeuersatz erfolgen, um die internationale Konkurrenzfähigkeit zu verbessern. Allerdings soll die bereits für 2024 und 2025 eingeführte höhere Entlastung für das produzierende Gewerbe verlängert werden. Die Möglichkeit, die Stromteuerentlastung rückwirkend für das jeweilige Vorjahr zu beantragen, soll 2026 weiter bestehen. Gerne prüfen wir für Ihr Unternehmen auch noch für 2024 und 2025 diese Möglichkeit. Sprechen Sie uns einfach an! Weitere Entlastungen bei den Strompreisen sollen bei den Netzentgelten über einen staatlichen Zuschuss für den Netzausbau erfolgen. Die Netzentgelte sind in den letzten Jahren stark angestiegen, wobei dies regional sehr unterschiedlich ausfällt. Der erforderliche Stromnetzausbau zur Sicherstellung der zukünftigen flächendeckenden Stromversorgung erfordert weiter hohe Investitionen in bestehende und neue Strukturen. Eine vollständige Abwälzung der Kosten auf Industrie und Verbraucher ist nicht geplant. Zunächst im Haushalt 2026 sollen daher 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung gestellt werden. Die genaue Verteilung der Entlastung, insbesondere für Unternehmen, muss noch im Detail festgelegt werden. Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden!
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