Stromsteuerentlastungen Die Anträge auf Stromsteuerentlastung für das produzierende Gewerbe sowie die Landwirtschaft sind für das Antragsjahr 2024 deutlich attraktiver, da die Entlastungsbeträge um das Vierfache erhöht wurden. Damit ist der Gesetzgeber den EU-Vorgaben gefolgt und hat die Stromsteuer in diesem Bereich, aber eben nur auf Antrag, indirekt bereits abgesenkt. Anträge können rückwirkend bis Ende des Jahres gestellt werden. Dabei unterstützen wir Sie gerne und prüfen, ob die Voraussetzungen bei Ihrem Unternehmen vorliegen. Wie lange das im laufenden Jahr noch relevant ist, bleibt aufgrund der Koaltionsvereinbarungen abzuwarten. Mindestens für das 1. Halbjahr sollte die Geltendmachung aber möglich sein. Wenn und sobald die Stromsteuer von der neuen Bundesregierung gesenkt wird, wird die Antragstellung nach dem entsprechenden Stichtag in den meisten Fällen nicht mehr interessant sein. Wir halten Sie auf dem Laufenden! Für weitere Einzelheiten und eine Prüfung für Ihr Unternehmen kommen Sie gerne auf uns zu!
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