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Liebe Leser, 
pünktlich zum Maibeginn ist es zunächst sonnig und warm geworden und Leipzigs Wasserstraßen können mit kleinen Booten oder größeren geführten Bootstouren befahren werden. Das Kanalnetz, das nach der Wende systematisch wieder zu Tage geholt, gesäubert und nutzbar gemacht worden ist, bietet viele Möglichkeiten der Freizeitnutzung. Vorbei an den Villen ehemaliger wohlhabender Leipziger wie der Familie Baedeker, kann man unter dem "Riverboat" durchfahren. Das Gebäude in Schiffform wurde mehrere Jahre als Kulisse der gleichnamigen MDR-Fernsehshow genutzt.

Thematisch schauen wir neben der allgemeinen Entwicklung auf dem Strom- und Gasmarkt auf die TAM-Meldungen für 2024 und die Möglichkeiten der Stromsteuerentlastungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Landwirtschaft.

Freundliche Grüße aus Leipzig

Ihre Kilowatthandel AG
Strompreisentwicklung

Strom:

Im April zeigt sich der Strommarkt entspannt. Besonders das Frontjahr 2026 hat deutlich nachgegeben, ist aber in den letzten Tagen wieder leicht angestiegen. Charttechnisch gilt die Marke von 80 €/MWh als Haltelinie, die über mehrere Börsentage unterschritten werden müsste.

Der Spotmarkt liegt im Monatsmittel unter 8 ct/kWh und ist somit aufgrund steigender PV-Produktion deutlich gesunken.     

Terminmarkt Strom:
Spotmarkt Strom:
Gaspreisentwicklung

An den Gasmärkten ging es bei den Terminmarktprodukten ebenfalls leicht nach unten. Der Verfall der Ölpreise schränkt die Phantasie nach oben derzeit ein.

Dies wirkt sich insbesondere auf den Spotmarkt aus.

Terminmarkt Gas:
Spotmarkt Gas:
TAM-Meldungen für 2024

Unternehmen, die Beihilfen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) erhalten haben, sind aus Gründen der Transparenz verpflichtet, sogenannte TAM-Meldungen über das entsprechende Portal abzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass die Fördermittel gemäß EEG für Anlagen, die nach dem 31. Juli 2014 in Betrieb genommen wurden, im Jahr 2024 mehr als 100.000,00 Euro betragen haben.

Außerdem müssen Letztverbraucher Umlagenentlastungen nach dem EnFG melden, wenn die ersparten Umlagenzahlungen 2024 mehr als 100.000,00 Euro betragen haben.

Die Frist zur Abgagbe der TAM-Meldungen ist der 31.07.2025.

Die Meldungen nach den Preisbremsengesetzen sind nicht mehr relevant, da es sich um befristete, mittlerweile ausgelaufene Beihilfen gehandelt hat und auch die Meldefrist vorbei ist.

Gerne prüfen wir für Sie die Notwendigkeit und die Voraussetzungen für die Meldepflicht! Sprechen Sie uns hierzu einfach an!

Stromsteuerentlastungen

Die Anträge auf Stromsteuerentlastung für das produzierende Gewerbe sowie die Landwirtschaft sind für das Antragsjahr 2024 deutlich attraktiver, da die Entlastungsbeträge um das Vierfache erhöht wurden. Damit ist der Gesetzgeber den EU-Vorgaben gefolgt und hat die Stromsteuer in diesem Bereich, aber eben nur auf Antrag, indirekt bereits abgesenkt. Anträge können rückwirkend bis Ende des Jahres gestellt werden. Dabei unterstützen wir Sie gerne und prüfen, ob die Voraussetzungen bei Ihrem Unternehmen vorliegen.

Wie lange das im laufenden Jahr noch relevant ist, bleibt aufgrund der Koaltionsvereinbarungen abzuwarten. Mindestens für das 1. Halbjahr sollte die Geltendmachung aber möglich sein. Wenn und sobald die Stromsteuer von der neuen Bundesregierung gesenkt wird, wird die Antragstellung nach dem entsprechenden Stichtag in den meisten Fällen nicht mehr interessant sein. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Für weitere Einzelheiten und eine Prüfung für Ihr Unternehmen kommen Sie gerne auf uns zu!
Für Fragen, Informationen und Anregungen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung:
Herzliche Grüße aus Leipzig!
Ihr Kilowatthandel-Team
Die Kilowatthandel AG ist seit 1998 Ihr kompetenter, unabhängiger Energiedienstleister. Wir unterstützen unsere Kunden und Mandanten in allen Bereichen des liberalisierten Energiemarktes – vom Einkauf, über die Optimierung von Abgaben und Umlagen bis hin zur Energieeffizienz.  
Wir haben für Sie alle Marktsegmente, Kundengruppen und Vertriebswege erschlossen.  Hierdurch bieten wir Ihnen ein zielorientiertes und schnelles Verhandlungsergebnis.
  • Kontrolle der Voraussetzungen der Strom- bzw. Energiesteuererstattung
  • Prüfung individueller Netzengelte
  • Optimierung KWKG-/Offshore-/§19-Umlage
  • Implementierung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen
  • Beantragung von Fördermitteln für Ladesäulen
  • Kaufmännische Begleitung des Baus von PV-Anlagen und BHKWs für den Eigenverbrauch
  • Ausschreibung des Messstellenbetriebs
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Wenn Sie diese E-Mail (an: unknown@noemail.com) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier abbestellen.

Kilowatthandel AG
Markt 17
04109 Leipzig
Deutschland
info@kilowatthandel.com