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Liebe Leser, 
der Himmel über dem Naschmarkt in Leipzig mit einer Statue von Johann Wolfgang Goethe ist wieder blau und die Temperaturen steigen auf frühlingshafte Werte. Goethe, ehemals Leipziger Student, blickt über den Platz zum Eingang der Mädlerpassage, wo sich Auerbachs Keller befindet, bekannt aus Szenen im Faust. Mit modernerer Literatur hat sich die Leipziger Buchmesse beschäftigt, die gerade mit einem neuen Besucherrekord zu Ende gegangen ist.

Thematisch schauen wir neben der allgemeinen Entwicklung auf dem Strom- und Gasmarkt auf wichtige Änderungen bei der An- und Abmeldung von Lieferverträgen und Abnahmestellen sowie auf Einsparmöglichkeiten bei der Elektroenergie. Im Einzelnen informieren wir Sie über folgende Themen: Freundliche Grüße aus Leipzig

Ihre Kilowatthandel AG
Strompreisentwicklung

Strom:

Nach einem kleinen Zwischentief mit Preisen knapp unter 80 €/MWh liegen die Forwardnotierungen für 2026 mit 85 €/MWh zum Monatsende wieder dort, wo sie in den März gestartet sind. Insgesamt blieb das Marktgeschehen im März recht ruhig.

Am Spotmarkt schloss der März mit einem Durchschnitt von 9,4 ct/kWh. Der deutliche Rückgang um über 3 ct/kWh gegenüber dem Februar ist teilweise durch die höhere Produktion aus PV-Anlagen zu erklären. Allerdings liegt der Spotmarkt noch immer deutlich über den Vorjahreswerten. So lag der Durchschnitt im März 2024 bei nur 6,34 ct/kWh.

Terminmarkt Strom:
Spotmarkt Strom:
Gaspreisentwicklung

Beim Gas sehen wir eine ähnliche abwartende Marktsituation ohne größere Bewegungen. Die Gasspeicherfüllstände liegen aktuell ca. 10 % unter dem langjährigen Mittel. 

Terminmarkt Gas:
Spotmarkt Gas:
Keine rückwirkenden An-, Ab- oder Ummeldungen ab Juni 2025

Bislang war es möglich und nicht ungewöhnlich, An-, Ab- oder Ummeldungen von Energielieferverträgen beim Energieversorger rückwirkend zu tätigen. Dies konnte bis zu 6 Wochen später erfolgen.

Das ändert sich ab Juni. Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben wird es nicht mehr möglich sein, rückwirkend an- oder abzumelden und der sogenannte "24-Stunden-Lieferantenwechsel" wird umgesetzt. Um dies umzusetzen, müssen die Energieversorger daher rechtzeitig im Vorfeld von einem geplanten Versorgerwechsel oder neuen Abnahmestellen informiert werden.

Für Sie als Unternehmer bedeutet das, dass Sie uns bitte neue oder wegfallende Lieferstellen so schnell wie möglich melden, damit wir die erforderlichen Schritte einleiten können. Wichtig für einen reibungslosen Wechsel oder eine Abmeldung ist die Erfassung der Zählerstände zum Stichtag. Bei einer Neuanmeldung benötigen wir die genaue Anschrift der Verbrauchsstelle und die Marktlokation.

Sprechen Sie uns hierzu gerne an!

Geltendmachung der THG-Quote für E-Autos und Ladesäulen

Auch 2025 können Sie für auf Ihr Unternehmen zugelassene E-Autos die sog. THG-Quote geltend machen. Wir beantragen die THG-Quote für Sie für das laufende Jahr jederzeit, spätestens bis September.
Die THG-Quote für E-Autos ist ein pauschaler Bertrag pro PKW, der nach Marktlage variiert. 

Für  Ladesäulen, die öffentlich zugänglich sind, können Sie als Unternehmen ebenfalls die THG-Quote in Anspruch nehmen. Dies erfolgt rückwirkend für das vorherige Jahr, da die Quote verbrauchsabhängig ist.
Die Ladesäulen müssen bei der Bundesnetzagentur registriert sein. Dies muss vor der Geltendmachung der THG-Quote über das Portal erfolgen.

Für weitere Einzelheiten und eine Prüfung für Ihr Unternehmen kommen Sie gerne auf uns zu!
Dynamische Tarife bei Strom und Netzentgelten

Seit Januar gibt es bereits dynamische Stromtarife. Das bedeutet, dass Energieversorger dynamische Tarifmodelle anbieten müssen, die sich an den aktuellen Börsenpreisen des Spotmarktes orientieren.Bei flexiblen Verbrauchern können somit die Stunden am Spotmarkt genutzt werden, an denen der Strom nichts oder sehr wenig kostet.

Ab April wird es dynamische Netzentgelte für private Verbraucher geben. Zur Entlastung der Netze soll damit ein Anreiz geschaffen werden, Strom zu bestimmten Zeiten zu nutzen. Voraussetzung ist ein intelligentes Messystem mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, zum Beispiel eine Wärmepumpe oder eine Wallbox für das E-Auto.
Für Fragen, Informationen und Anregungen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung:
Herzliche Grüße aus Leipzig!
Ihr Kilowatthandel-Team
Die Kilowatthandel AG ist seit 1998 Ihr kompetenter, unabhängiger Energiedienstleister. Wir unterstützen unsere Kunden und Mandanten in allen Bereichen des liberalisierten Energiemarktes – vom Einkauf, über die Optimierung von Abgaben und Umlagen bis hin zur Energieeffizienz.  
Wir haben für Sie alle Marktsegmente, Kundengruppen und Vertriebswege erschlossen.  Hierdurch bieten wir Ihnen ein zielorientiertes und schnelles Verhandlungsergebnis.
  • Kontrolle der Voraussetzungen der Strom- bzw. Energiesteuererstattung
  • Prüfung individueller Netzengelte
  • Optimierung KWKG-/Offshore-/§19-Umlage
  • Implementierung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen
  • Beantragung von Fördermitteln für Ladesäulen
  • Kaufmännische Begleitung des Baus von PV-Anlagen und BHKWs für den Eigenverbrauch
  • Ausschreibung des Messstellenbetriebs
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Kilowatthandel AG
Markt 17
04109 Leipzig
Deutschland
info@kilowatthandel.com