Geltendmachung der THG-Quote für E-Autos und Ladesäulen Auch 2025 können Sie für auf Ihr Unternehmen zugelassene E-Autos die sog. THG-Quote geltend machen. Wir beantragen die THG-Quote für Sie für das laufende Jahr jederzeit, spätestens bis September. Die THG-Quote für E-Autos ist ein pauschaler Bertrag pro PKW, der nach Marktlage variiert. Für Ladesäulen, die öffentlich zugänglich sind, können Sie als Unternehmen ebenfalls die THG-Quote in Anspruch nehmen. Dies erfolgt rückwirkend für das vorherige Jahr, da die Quote verbrauchsabhängig ist. Die Ladesäulen müssen bei der Bundesnetzagentur registriert sein. Dies muss vor der Geltendmachung der THG-Quote über das Portal erfolgen. Für weitere Einzelheiten und eine Prüfung für Ihr Unternehmen kommen Sie gerne auf uns zu!
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