Grenzpreis prüfen und Konzessionsabgabe zurückfordern
Aufgrund der hohen Energiepreise ist der nun vom Bundesamt für Statistik veröffentlichte sogenannte Grenzpreis für das Jahr 2023 deutlich auf 21,04 ct/kWh gestiegen.
Der Grenzpreis berechnet sich aus dem Durchschnittspreis aller Sondervertragskunden (inkl. Netzentgelten, Steuern und Umlagen vor USt.) und ist maßgeblich für die Verpflichtung zur Zahlung der Konzessionsabgabe.
Stromkunden, deren Durchschnittspreis unter dem Grenzpreis liegt, haben einen Erstattungsanspruch auf die gezahlte Konzessionsabgabe gegenüber dem Netzbetreiber.
Insbesondere profitieren hiervon Kunden mit günstigen Altverträgen sowie Abnehmer mit Spotmarktverträgen.
Das Erstattungsverfahren ist nicht einheitlich geregelt, teilweise verlangen die Netzbetreiber entsprechende Wirtschaftsprüfertestate.
Gerne klären wir für Sie ab, inwieweit diese Regelung auf Sie zutrifft und führen das Erstattungsverfahren für Sie durch.
Sprechen Sie uns hierzu gerne an!
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