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Liebe Leser, 
das Frühjahr lässt noch ein bisschen auf sich warten, aber die ersten Frühlingsboten kämpfen sich ans Licht auf der Wiese vor der Thomaskirche. Dort wird im März der Geburtstag des früheren Thomaskantors Johann Sebastian Bach mit Konzerten begangen.

Mit diesem Newsletter informieren wir Sie neben der allgemeinen Entwicklung auf dem Strom- und Gasmarkt über folgende Themen:
  • Grenzpreis prüfen und Konzessionsabgabe zurückfordern
  • Meldepflicht für selbstverbrauchte Stromverbräuche bis 31. März 2025
  • Besondere Ausgleichsregelung zur Reduzierung der KWKG- und Offshore-Umlage
Freundliche Grüße aus Leipzig

Ihre Kilowatthandel AG
Strompreisentwicklung

Strom:

Deutlich abwärts ging es in der 2. Februarhälfte mit den Forward-Notierungen an der EEX. Nach Höchstständen um 100 €/MWh hat sich das Einkaufsjahr 2026 wieder bei 85 €/MWh eingependelt und liegt somit auf dem Niveau des 2. Halbjahres 2025. Für viele Kunden bietet sich nun die Möglichkeit, sich unter den Konditionen des laufenden Vertrages für die Zukunft einzudecken. Dies kann ein probates Mittel sein, um sich im sicherlich weiterhin volatilen Markt mit den bekannten weltpolitischen Risiken abzusichern.

Die Spotmarktpreise halten sich weiterhin auf hohem Niveau. Hier bleibt abzuwarten, wie sich die steigende PV-Erzeugung auswirkt.

Terminmarkt Strom:
Spotmarkt Strom:
Gaspreisentwicklung

Auch die Gaspreise sind nach den Höchstständen wieder deutlich gefallen, liegen aber immer noch über dem Niveau von Ende 2024. Hier verhindern insbesondere die niedrigen Gasspeicherstände und damit verbunden eine hohe Einspeisenachfrage momentan ein weiteres Absinken.

Nach einem Peak in der Mitte des Monats hat auch der Spotmarkt wieder nachgegeben.

Terminmarkt Gas:
Spotmarkt Gas:

Grenzpreis prüfen und Konzessionsabgabe zurückfordern

Aufgrund der hohen Energiepreise ist der nun vom Bundesamt für Statistik veröffentlichte sogenannte Grenzpreis für das Jahr 2023 deutlich auf 21,04 ct/kWh gestiegen.

Der Grenzpreis berechnet sich aus dem Durchschnittspreis aller Sondervertragskunden (inkl. Netzentgelten, Steuern und Umlagen vor USt.) und ist maßgeblich für die Verpflichtung zur Zahlung der Konzessionsabgabe.

Stromkunden, deren Durchschnittspreis unter dem Grenzpreis liegt, haben einen Erstattungsanspruch auf die gezahlte Konzessionsabgabe gegenüber dem Netzbetreiber.

Insbesondere profitieren hiervon Kunden mit günstigen Altverträgen sowie Abnehmer mit Spotmarktverträgen.

Das Erstattungsverfahren ist nicht einheitlich geregelt, teilweise verlangen die Netzbetreiber entsprechende Wirtschaftsprüfertestate.

Gerne klären wir für Sie ab, inwieweit diese Regelung auf Sie zutrifft und führen das Erstattungsverfahren für Sie durch.

Sprechen Sie uns hierzu gerne an!

Meldepflicht für hohe Stromverbräuche bis 31. März 2025

Unternehmen mit einem Selbstverbrauch über 1 GWh Strom je Abnahmestelle im vergangenen Jahr, sind verpflichtet, diese Mengen bs 31. März 2025 an den jeweiligen Netzbetreiber zu melden, wenn der Strom selbst verbraucht wurde.

Der Stromverbrauch, der über 1 GWh liegt, fällt dann unter die Privilegierung des § 19 Abs. 2 StromNEV und verringert für die übersteigende Menge die Netzentgeltumlage auf 0,050 ct/kWh statt 0,417 ct/kWh (sog. Letztverbrauchergruppe B).

Für weitere Einzelheiten und eine Prüfung für Ihr Unternehmen kommen Sie gerne auf uns zu!
Besondere Ausgleichsregelung zur Reduzierung der KWKG- und Offshore-Umlage

Um unter anderem die Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen, Emissionen zu reduzieren sowie die Entwicklung neuer Technologien zu unterstützen, gibt es die besondere Ausgleichsregelung zur Reduzierung der KWKG - und Offshore-Umlage. Zur Entlastung stromintensiver Unternehmen wird die Umlagenhöhe für alle Mengen über 1 GWh je Standort auf 0,05 ct/kWh begrenzt.

Der Antrag ist bis 30.06. beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen und gilt dann für das Folgejahr.

Auch hierzu beraten wir Sie gerne!

Für Fragen, Informationen und Anregungen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung:
Herzliche Grüße aus Leipzig!
Ihr Kilowatthandel-Team
Die Kilowatthandel AG ist seit 1998 Ihr kompetenter, unabhängiger Energiedienstleister. Wir unterstützen unsere Kunden und Mandanten in allen Bereichen des liberalisierten Energiemarktes – vom Einkauf, über die Optimierung von Abgaben und Umlagen bis hin zur Energieeffizienz.  
Wir haben für Sie alle Marktsegmente, Kundengruppen und Vertriebswege erschlossen.  Hierdurch bieten wir Ihnen ein zielorientiertes und schnelles Verhandlungsergebnis.
  • Kontrolle der Voraussetzungen der Strom- bzw. Energiesteuererstattung
  • Prüfung individueller Netzengelte
  • Optimierung KWKG-/Offshore-/§19-Umlage
  • Implementierung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen
  • Beantragung von Fördermitteln für Ladesäulen
  • Kaufmännische Begleitung des Baus von PV-Anlagen und BHKWs für den Eigenverbrauch
  • Ausschreibung des Messstellenbetriebs
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Kilowatthandel AG
Markt 17
04109 Leipzig
Deutschland
info@kilowatthandel.com