THG-Quoten für E-Autos und Ladesäulen
Es besteht auch 2025 die Möglichkeit, für Firmenfahrzeuge mit Elektroantrieb die sogenannte THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) zu beantragen. Gerne prüfen wir für Sie die Möglichkeiten Ihres Unternehmens und übernehmen die Beantragung der Quoten. Sprechen Sie uns an, wenn das für Sie relevant sein könnte.
Betreibt Ihr Unternehmen öffentlich zugängliche E-Ladesäulen, kann für die in einem Jahr geladene Strommenge ebenfalls die THG-Quote geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Ladesäulen im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur registriert sind. Die THG-Quote kann bis Ende Januar noch rückwirkend für 2024 erfolgen, da der tatsächlich geladene Strom angesetzt wird, während E-Fahrzeuge pauschal abgerechnet werden. Wir beraten Sie auch bei diesem Thema und übernehmen gerne die Beantragung der Quoten nach Prüfung der Voraussetzungen.
|